Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen mymooves GbR, Stand 2016 Bierstadter Str.27, 65189 Wiesbaden


 

1. Vorwort


 

Die Fa. mymooves, bietet in Wiesbaden, mit Sitz in der Bierstadter Str.27 Kurse und Trainingsmöglichkeiten an.


 

2. Nutzungsrecht


 

Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar (ausser nach Absprache). Der NB ist berechtigt die Kurse und Einrichtungen gemäß der jeweils aktuellen und ausliegenden Öffnungszeiten und Trainingsordnung zu nutzen.


 

3. Nutzungsentgelt


 

Der NB erlangt mit Abschluss dieses Vertrages für die Zeit nach erfolgter Entrichtung der vereinbarten und im voraus bezahlten Entgelte die Befugnis zur Nutzung/Benutzung der angebotenen Leistungen im Rahmen des untenstehenden definierten Nutzungsrechtes.


 

4. Zusatzleistungen


 

Gebührenpflichtige Zusatzeinrichtungen und Leistungen sind nicht Bestandteil des Nutzungsvertrages. Eventuell in Anspruch genommene Zusatzleistungen (Einzeltraining, Seminare, Workshops, Events) werden gesondert angeboten und berechnet und müssen deutlich als Zusatzleistung gekennzeichnet werden.


 

5. Nutzungsdauer und Kündigungsfrist


 

Das Nutzungsrecht hat eine feste Laufzeit (Grundlaufzeit), welche je nach Vereinbarung 6, 12 oder 24 Monate beträgt. Soweit zwischen der Fa. mymooves und dem NB nicht ausdrücklich schriftlich auf dem Vertrag etwas anderes vereinbart wurde, verlängert sich das Nutzungsrecht nach Ablauf einer vereinbarten Grundlaufzeit von 6 Monaten um weitere 6 Monate und in allen übrigen Fällen um weitere 12 Monate, es sei denn, die Fa. mymooves oder der NB kündigen den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit. Nach Ablauf der Grundlaufzeit können die Fa. Mymooves oder der NB den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende der verlängerten Vertragslaufzeit kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Sie kann z.B. schriftlich oder per E-Mail an koerperkonzepte@mymooves.de erfolgen. Eine schriftliche Kündigung geben Sie bitte direkt im Mymooves ab oder senden Sie diese an Mymooves GbR, Bierstadter Str. 27, 65189 Wiesbaden.

 

Verstößt der NB vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsrecht oder gegen die Hausordnung, kann die Fa. mymooves den Vertrag fristlos kündigen. Ist der NB (z.B durch Krankheit, berufliche Umstände, etc.) an der Ausübung der Nutzung gehindert, besteht die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Beträge unverändert fort. Erst nach Zahlung aller offen stehenden Nutzungsgebühren gilt das Vertragsverhältnis als beendet.

 

Ausnahmen sind die Nutzungsrechte mit den Laufzeiten 1 und 3 Monate, die zwischen der Fa. Mymooves und dem NB geschlossen werden. Diese bedürfen keiner Kündigung. Sie Enden nach Ablauf der 1-monatigen oder 3-monatigen Laufzeit. Das Nutzungsentgelt wird in beiden Fällen komplett vor Beginn des Nutzungsrechtes bezahlt.


 

6. Haftung

 

Die Fa. mymooves schließt jede Haftung für Schäden des NB und für Schäden des vom NB benannten Nutzers oder vom NB mitgebrachter Besucher einschließlich des Verlustes von Wertgegenständen aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Fa. mymooves beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens der Fa. mymooves beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen.

Der Nutzer hat eventuelle gesundheitliche Einschränkungen zu melden und sich eigenverantwortlich entsprechend zu verhalten.


 

7. Schlussklausel


 

Gerichtsstand ist Wiesbaden, soweit nicht von Gesetzes wegen ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Falle ist die ungültige Vertragsbestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die bei rechtlicher Wirksamkeit dem beabsichtigten wirtschaftlichen Ergebnis innerhalb gesetzlicher Zulässigkeit möglichst nahe kommt.

 



 



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